Datenschutz

Um es vorweg zu nehmen: Für uns ist das Thema Datenschutz nicht mit dem formalen Einhalten rechtlicher Vorgaben wie z.B. der EU-DSGVO erledigt, denn der Schutz der Lernenden kommt dabei in formaljuristischen Scharmützeln unter die Räder. Unsere Intention ist vielmehr eine zusätzliche moralische Orientierung bei der Auswahl digitaler Werkzeuge, die es speziell den Lernenden ermöglichen soll, auch in der digitalen Welt ohne selbstauferlegte Zensur ein in alle Richtungen freies Lernen zu praktizieren.

So sollen alle am Schulleben beteiligten Personen z.B. nicht darüber nachdenken müssen, …

  • ob sie in einem Referat ihr aktuelles Denken, auch wenn es nicht politischer Mainstream ist, ohne persönliche Langzeitfolgen wiedergeben dürfen.
  • ob Kommunikation im Rahmen eines Lern- oder Lehrauftrags alleine schon auf Grund der Metadaten zu einem Dossier bei Dritten führt.
  • ob aus ihren Lernaktivitäten, aus ihren digitalen Lernquellen ein über die Schulzeit hinausgehendes Persönlichkeitsprofil verbleibt.

Schule, Lehrkräfte, weitere Bildungsverantwortliche haben deshalb auch bei der Auswahl und dem Betrieb digitaler Werkzeuge die anerkannten Werte des Erziehungs- und Bildungsauftrags entsprechend unserer übergeordneten Normen ohne „Wenn und Aber“ umzusetzen und zu respektieren. Dies beinhaltet zum Beispiel:

  • Verbriefte Grundrechte wie „informationelle Selbstbestimmung“ oder den „Schutz personenbezogener Daten“ nach Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ernsthaft und gewissenhaft mit Leben zu füllen und damit die Werte- und Ordnungsvorstellungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auch in der Praxis vorzuleben.
  • Entfaltung der Persönlichkeit und Begabung auch im digitalen Leben zu fördern. Somit eine gefahrlose Auseinandersetzung mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung im gesetzlichen Rahmen auch praktisch zu ermöglichen.
  • Das verfassungsmäßige Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder auch in der digitalen Welt zuzulassen und zu achten. Das schließt z.B. die allzu oft manipulativen Einwilligungserklärungen von Schulen kategorisch aus.
  • Auf die Mannigfaltigkeit der digitalen Welt vorzubereiten und den primären Fokus damit nicht nur auf die Produkte von ein bis zwei Herstellern zu begrenzen.

Die einschlägigen formaljuristischen Vorgaben werden diesen Vorstellungen eines freien Lernens in der digitalen Welt oft nicht umfassend gerecht. Sie berücksichtigen häufig wirtschaftliche Aspekte und vernachlässigen zu deren Gunsten andere Werte unserer Gesellschaft. Wie ist es anders zu erklären, dass der EU-Gerichtshof nun schon mehrfach gezwungen war Abkommen, wie z.B. „Safe Harbor“ oder den „EU-US Privacy Shield“ zu annulieren?

Während man unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Grenzen unserer Werte wie Gummibänder ausdehnen mag, kann und darf das im Bereich der Bildung keine Rolle spielen! Im Gegenteil: Wir müssen garantieren, dass auch nachkommende Generationen die gleichen Chancen zu freien Entfaltung Ihrer Persönlichkeit haben wie die vorhergehenden Generationen. In der digitalen Welt bedeutet das eine sorgfältige, an ethischen Werten orientierte Auswahl der eingesetzten Werkzeuge.

Datenschutz ist somit für Schule keine rein juristische Frage, sondern eine Frage die das Gewissen, die die moralische Orientierung jedes einzelnen an Bildung beteiligten Menschen betrifft.