Werbung

Große Konzerne wie Microsoft, Google und Apple haben ein großes Interesse daran, ihre Marken und Produkte als Werbung an der Schule zu platzieren.

Besonders effektiv gelingt das im Rahmen der schulischen Ausbildung, wenn bestimmte Programme von der Schule als “Standardanwendungen” für alle Schülerinnen und Schüler kostenlos oder zu “besonders günstigen Bedingungen” zur Verfügung gestellt werden.

An dieser Stelle ist die Unterscheidung zwischen privatem Kontext und dem der Organisation Schule besonders wichtig: Es sind zwei vollkommen verschiedene Situationen, ob eine — meist erwachsene — Person zuhause zum privaten Gebrauch Geräte bestimmter Marken oder die Software bestimmter Hersteller einsetzt oder ob dieselben Geräte und Programme für Kinder an Schulen zur “Standardvorgabe” gemacht werden. Eine solche “Standardvorgabe” hat im Rahmen der Digitalisiserung die Kraft, unsere künftige Gesellschaft stark zu prägen.

Zudem sind Kinder und Jugendliche in Bezug auf Werbung durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) besonders geschützt. So ist es laut §6 JMStV nicht gestattet “das Vertrauen auszunutzen, welches junge Menschen in ihre Eltern, Lehrer oder andere Personen aus der Familie setzen”. Schulen, Schulträger und Kultusbehörden sollten sich ihrer Verantwortung an dieser Stelle bewusst sein und die Schüler nicht zwangsweise zu Kunden von Firmen mit starken wirtschaftlichen Interessen machen.

Darüber hinaus findet sich in der Strategie der Kultusministerkonferenz “Bildung in der digitalen Welt” an zahlreichen Stellen die Forderung, den Schülerinnen eine “Vielzahl an Werkzeugen” zugänglich zu machen – die fast ausschleßliche Verwendung der Standardsoftware eines großen Herstellers erfüllt diese Anforderung nicht.

Konkret

Microsoft Office Lizenzen für Schülerinnen

Die Beschaffung von Lizenzen für MS Office durch Schulen, Schulträger oder Kultusbehörden für alle Schülerinnen ist abzulehnen. Die Medienkompetenz der Schülerinnen wird durch die Nutzung der geschlossenen und proprietären Werkzeuge aktiv beschädigt.

Die Schülerinnen werden schon zu Beginn ihrer Erfahrungen im Umgang mit Digitalen Werkzeugen daran gewöhnt Mechanismen wie Vendor-Lock-In zu akzeptieren, außerdem werden de Facto alle Schülerinnen zu Zwangskunden der Firma Microsoft gemacht – das ist nicht akzeptabel.

Das iPad als alleiniges Endgerät

Bei allen technische Vorteilen, die die Apple Plattform für den Einsatz von Tablets im schulischen Kontext bietet, gilt es zu berücksichtigen, dass es nicht wünschenswert sein kann, wenn bei Kindern und Jugendlichen der Eindruck entsteht, “Tablet” und “iPad” seien synonym zu verwenden.

Die technischen Vorteile der Plattform — wie Verwaltbarkeit und Sicherheit — gehen mit einer außergewöhlich starken Abgeschlossenheit des iOS Ökosystems einher. Der Besitzer eines iOS Geräts kann in letzter Konsequenz nicht mehr ohne Einwilligung des Herstellers bestimmen, für welche Zwecke er “sein” Gerät einsetzt. Es ist fragwürdig, ob man Kindern und Jugendlichen diese extremen Eingriffsmöglichkeiten des Geräteherstellers als “normal” vermitteln sollte.

Das außergewöhnliche Engagement der Firma Apple, iPads an deutschen Schulen zum Standard zu machen, ist möglicherweise auch dem Umstand geschuldet, dass die amerikanische Bildungslandschaft weitgehend von Googles Chromebooks dominiert wird und Apple einen neuen Markt erschließen möchte – auch vor dem Hintergrund weltweit sinkender Absatzzahlen für Tablets allgemein.

Strategien

  • Wo immer möglich sollte quelloffene Software zum Einsatz kommen.
  • Die Schülerinnen sollten im schulischen Umfeld mit einer Vielzahl verschiedener Geräte Erfahrungen sammelt können.
  • Der Einsatz schülereigener Geräte stellt eine gute Möglichkeit dar, die Vielfalt moderner Technologie als Werkzeug zu verstehen.