Replik auf die Stellungnahme des Kultusministeriums

In den vergangenen Wochen stand das Kultusministerium in Baden -Württemberg wegen seiner Vorgehensweise bei der Realisierung einer „neuen“ Bildungsplattform zunehmend in der Kritik. Bislang wurde nicht bestätigt, dass MS 365 ein Bestandteil der Bildungsplattform werden soll. Mit der Stellungnahme vom 27.08.2020 lässt das Kultusministerium mit der Formulierung

[…] verschiedene Anbieter und Produkte auf dem Markt prüfen und in Erwägung ziehen. Dazu zählt auch eine mögliche, datenschutzkonforme Nutzung von Microsoft Office 365-Werkzeugen für einzelne Bausteine. […]

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+08+27+MS+Office+365

zwar offen, ob eine (Vor-)Entscheidung gefallen ist – die Ausführlichkeit mit der anschließend jedoch auf Aspekte der Verwendung von MS365 in der Schule eingegangen wird, transportiert sicherlich auch eine Botschaft. Man möge sich nach Lektüre der ministerialen Stellungnahme selbst eine Meinung bilden.

Replik

Inhaltlich überzeugt die Stellungnahme nicht – darum möchten wir an dieser Stelle detailliert auf einige wesentlichen Aussagen eingehen.

Damit folgen wir auch einer zentralen Forderung des Landesrechnungshofs, bei der digitalen Bildungsplattform keine Eigenentwicklungen vorzunehmen, sondern marktverfügbare Produkte zu nutzen.

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+08+27+MS+Office+365

Hierzu ist anzumerken, dass das professionelle zur Verfügung stellen quelloffener Lösungen wie Moodle, Nextcloud, Matrix oder BigBlueButton durch einen entsprechenden Dienstleister auch ein „marktverfügbares Produkt“ ist. Man kann beispielsweise in Schleswig-Holstein oder Sachsen sehen, wie es anders geht. Das Argument hat keine Überzeugungskraft: Um den Vorgaben das Landesrechnungshofs zu genügen könnte man durchaus Produkte, Systeme und Software einsetzen, die Medienkompetenz und digitale Souveränität fördern, anstatt sie zu behindern.

Microsoft Office 365 wird bereits von vielen Schulträgern und Schulen sowie weiten Teilen der öffentlichen Verwaltung genutzt. Ein Einbezug in die digitale Bildungsplattform wäre vor diesem Hintergrund effizient und nah an der Alltagspraxis vieler Schulen. Auch weitere Länder wie etwa Hessen und Bayern setzen derzeit MS Office 365-Produkte an Schulen ein.

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+08+27+MS+Office+365

Das ist kein Argument, auch wenn es auf den ersten Blick wie eines aussehen mag: Der alleinige Umstand, dass irgend ein Produkt häufig eingesetzt wird, sagt zunächst einmal nichts über dessen Qualität aus. Man sollte vielmehr hinterfragen, warum ein Produkt wie MS Office eine Quasimonopolstellung auf dem Markt hat.

Wenn man beachtet, dass ein wesentlicher Aspekt des Erfolgs von Microsoft-Produkten wie MS365 in einer frühen Gewöhnung der Anwender an das Produkt zu suchen ist – neben dem Umstand, dass es auf jedem Windows PC vorinstalliert ist – ist es aus unserer Sicht fahrlässig, die Medienkompetenz unserer Schüler:innen durch kostenlose Werbung für einen multinationalen Konzern in unseren Schulen aufs Spiel zu setzen.

Zudem lässt diese Argumentationslinie jeden Gestaltungswillen vermissen – denn gerade bei der Auswahl von Standardwerkzeugen für unsere heutigen Schüler:innen könnte man den Umstand, dass ein Monopolist die IT weiter Teile der öffentlichen Verwaltung beherrscht für künftige Generationen verändern.

Dass die Behauptung, Hessen und Bayern würden „MS365 in den Schulen einsetzen“ in der geäußerten Form höchstens die halbe Wahrheit ist, da die datenschutzrechtliche Beurteilung in beiden Bundesländern noch nicht abgeschlossen ist und man derzeit nur davon reden kann, dass der Einsatz derzeit dort geduldet wird, fällt da kaum noch ins Gewicht. Dass dadurch offensichtlich der falsche Eindruck erweckt werden soll, die grundsätzlichen Probleme seien in diesen Ländern gelöst ist allerdings mehr als fragwürdig.

Die Behauptungen manch selbsternannter Datenschützer im Land, das Kultusministerium wolle die Schüler gläsern machen durch MS Office 365, sind deshalb weltfremd und schlicht falsch.

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Man kommt nicht umhin, die Formulierung „selbst ernannter Datenschützer“ als abwertend aufzufassen, da die Verfasser des Schreibens ja keine Kenntnis der persönlichen Kompetenzen der Kritiker haben, deren Kompetenzen dessen ungeachtet jedoch pauschal anzweifeln. Mit dieser Formulierung sollen die Argumente derer, die einer Einführung von MS 365 als „Bildungsplattform“ ablehnend gegenüberstehen dadurch diskreditiert werden, dass der Eindruck erzeugt wird, bei den Kritikern handle es sich lediglich um „weltfremde“ „selbsternannte Datenschützer“ und nicht etwa um Bürger mit einem ernsthaften Anliegen.

Zum Streitpunkt Datenschutz hat die Stellungnahme außer politischen Lippenbekenntnissen nichts Gehaltvolles zu bieten, und sogar diese werden durch die Feststellung

Rein rechtlich muss der LfDI einem Einsatz von MS Office 365 nicht zustimmen.

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+08+27+MS+Office+365

praktisch vollkommen entwertet.

Die Einführung von MS 365 als „Standardbildungsplattform“ ist Werbung in der Schule, zementiert das Monopol der Firma Microsoft und schadet der digitalen Souveränität der Schulen, unserer Schüler:innen und unserer Gesellschaft massiv. Das Ministerium würde bei einer Einführung von MS365 an allen Schulen des Landes einem multinationalen Konzern den direkten Zugang zu unseren Schüler:innen ermöglichen – das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, ganz unabhängig davon, ob die auf diese Weise für Microsoft aquirierten Zwangskunden im Anschluss „gläsern“ wären oder nicht.

Nach aktuellem Stand gehen wir davon aus, dass unter Auswahl eines geeigneten Lizenzmodells sowie unter Einbeziehung technischer und organisatorischer Maßnahmen eine datenschutzkonforme Verarbeitung gewährleistet werden kann. Das bedeutet, dass eine Version von Microsoft Office 365 speziell für den Einsatz über die Digitale Bildungsplattform konfiguriert wird, um beispielsweise sicherzustellen, dass eine etwaige Datenspeicherung außerhalb der EU nicht stattfindet. Auch über organisatorische Maßnahmen, wie beispielsweise Nutzungsordnungen, soll die datenschutzkonforme Verarbeitung gewährleistet werden.

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Ein „geeignetes Lizenzmodell“ ist notwendig, da die günstigen/kostenlosen Varianten von MS 365 sich nach Überzeugung von Datenschützern mit großer Sicherheit nicht DSGVO-Konform einsetzen lassen, die notwendigen Konfigurationsoptionen finden sich lediglich in den „professionellen“ Varianten. Es bleibt bei allen Varianten unklar, welche Telemetriedaten übermittelt werden, da diese verschlüsselt sind. Ist es verantwortungsvoll, unseren Schüler:innen eine Geschäftsbeziehung mit einer Firma, die ein solches Geschäftsgebaren zeigt aufzudrängen?

Der Ort der Datenspeicherung ist – besonders nachdem die Privacy-Shield-Regelung gekippt ist – weitgehend unerheblich: Die amerikanischen Geheimdienste sind befugt, alle Daten von Kunden amerikanischer Firmen abzufragen, gleichgültig wo sich der Server befindet. Regelungen wie Privacy-Shield oder zuvor Safe-Harbour versuchen lediglich die fundamentalen Unterschiede im Datenschutzrecht und die damit einhergehenden Befugnisse für amerikanische Behörden mit den europäischen Regelungen zu harmonisieren – bislang ohne Erfolg. Kritiker merken an, dass das aufgrund der diametralen Gegensätze wohl auch so bleiben dürfte.

Organisatorische Maßnahmen bedeuten, dass in der Nutzungsordung steht, dass man diese oder jene Daten nicht in MS 365 verarbeiten oder speichern darf – eine solche Maßnahme dient dazu, die datenverarbeitende Stelle aus der Haftung zu nehmen – an den Tatsachen ändert das nichts.

Die Argumentation zieht sich auf formales Datenschutzrecht zurück und lässt die Realitäten außer acht. Sie beantwortet nicht die Frage, warum keine Systeme und Anbieter zum Einsatz kommen, bei denen man solche Probleme gar nicht lösen müsste, weil das Geschäftsmodell des Anbieters nicht die Monetarisierung von Nutzungs- und Nutzerdaten als Basis hat, sondern dieser sein Geld mit datenschutzkonformen Dienstleistungen erwirtschaftet.

Fazit

Auch nach der Stellungnahme des Ministeriums bleibt es aus unserer Sicht dabei, dass MS 365 der allerkleinste gemeinsame Nenner wäre. Die Einführung als zentrale Bausteine einer „Bildungsplattform“ würde echte Medienkompetenz behindern und einem Konzern direkten Zugriff auf unsere Schüler:innen ermöglichen.

Es bleibt unklar, warum das Ministerium die erfolgreiche Strategie mit Moodle und BBB nicht um weitere Dienste wie Matrix, Nextcloud oder Cryptpad ergänzt und die Mailadressen der Lehrpersonen nicht bei einem Anbieter in Deutschland hosten lässt. Aus einem solchen Baukasten könnte sich jede Schule nach ihrem Bedarf ihre Bildungsplattform zusammenstellen – und zwar eine, die diesen Namen verdient.

Ein solches Vorgehen würde den Standort stärken, die digitale Souveränität sowie die Medienkompetenz aller Teilnehmer:innen fördern – und sogar die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag erfüllen:

Wir werden die E-Government-Richtlinien und das Beschaffungswesendes Landes bei der IT-Beschaffung in Richtung OpenSource weiterentwickeln.

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160509_Koalitionsvertrag_B-W_2016-2021_final.PDF (Seite 18)

Wir setzen uns dafür ein, dass an den Schulen verstärkt freie Lern- und Lehrmaterialien (Open Educational Resources und Freie Software) genutzt werden können.

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/160509_Koalitionsvertrag_B-W_2016-2021_final.PDF (Seite 32)



Replik auf die Stellungnahme des Kultusministeriums

7 Kommentare zu „Replik auf die Stellungnahme des Kultusministeriums

  • 28. August 2020 um 10:37 Uhr
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    Dass zentrale Problem sehe ich darin, dass es im Kultus-Bereich in Deutschland einfach zu wenig IT-Kompetenz gibt, um solche Projekte überhaupt nur andenken zu können.
    Selbst wenn man einige der genannten open source Lösungen kurz optimistisch weiterdenkt, kommt man als nächstes wieder an den Punkt, dass die überwiegende Zahl der Lehrer genötigt sein wird, privates IT-Equipment zur Verwendung dieser Lösungen einzusetzen, weil der Kultusbereich Jahre davon entfernt ist, seine eigenen Angestellten mit IT-Equipment und einem Minimum an IT-Verständnis auszustatten.
    Das überwiegende IT-KnowHow der deutschen Lehrerschaft stammt aus der privaten Verwendung von Microsoftprodukten. Was kann wohl dabei herauskommen, wenn wir von dieser Gruppe die Etablierung von IT-Lösungen für das Schulwesen und die Vermittlung von IT-Kompetenzen an unsere Kinder erwarten.
    Wer sich aus dem Kultusbereich über „selbsternannte Datenschützer“ lustig machen will, sollte aufpassen, dass auf ihn nicht die Bezeichnung des „selbsternannten Digitalisierungsfachmanns“ zutrifft, dem man beliebige Millionenbeträge zur Verfügung stellen könnte, ohne dass jemals eine brauchbare Lösung zustande kommt.

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    • 28. August 2020 um 13:27 Uhr
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      Dem möchte ich zwei Infos anfügen:

      1) Dass ein guter Teil der „mittelalten“ Lehrerschaft auf MS Produkte setzt, ist auch einem vergessenen Programm aus der Zeit der Jahrtausendwende zu verdanken. Im Rahmen der Fortbildungen „Intel lehren für die Zukunft“ erhielt jeder Teilnehmer ein „umfangreiches Softwarepaket“, hauptsächlich bestehend aus – MS Office. Das Kultusministerium BW hat damals dieses Programm offiziell als Lehrerfortbildung angeboten, aus den Fehlern jedoch offenbar nichts gelernt.

      2) Jedes Jahr kommt ein neuer Jahrgang Referendar:innen von der Universität an das Seminar für Lehrerausbildung, um dort so ziemlich als erstes nach den „kostenlosen Word Lizenzen“ zu fragen – eine Antwort auf die Frage warum Sie Word verwenden wollen und nicht ein freies Programm wie LibreOffice haben die Refis meist nicht, es ist sogar erschreckend, wie viele von denen überhaupt nicht wissen, dass es außer MS Office andere Programme gibt. Und genau dieser Zustand wird durch die aktuellen Planungen des Kumi für lange Zeit festgeschrieben, wenn unsere Kinder auch in der Schule gar nichts anderes mehr zu Gesicht bekommen als MS Office.

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  • Pingback:Endlich mal Klarheit! | Beehive

  • 30. August 2020 um 14:24 Uhr
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    Das zentrale Problem sitzt meiner Meinung nach noch tiefer: Im KuMi scheint es gar kein auf didaktischen Überlegungen beruhendes Konzept zu geben. Mit der sogenannten Digitalisierung (gemeint ist die Nutzung von Informationsverarbeitungstechniken – dass diese in der Regel mit den Mitteln der Digitaltechnik funktionieren ist ein rein technisches Problem) umzugehen. Wenn ein Office-Programm angeschafft wird, dann geht es in der Regel um Unterrichtsinhalte oder ein didaktisches Medium. Das sollte aber eine nachrangige Entscheidung sein. Am Anfang der Überlegungen sollten die Lehrziele stehen und diese bedürfen einer gesellschaftlichen Diskussion und Rechtfertigung.

    Wenn wir jungen Menschen auf eine von Informationstechnik bestimmte Umwelt vorbereiten wollen, dann könnten diese in der Allgemeinbildung zum Beispiel sein:

    * Orientierung finden in einer solchen Umwelt
    + Informationen finden und deren Qualität beurteilen können
    + Informationstechnische Hilfsmittel für den Alltag (insbesondere im Hinblick auf Eignung und Nebenwirkungen) beurteilen und anwenden können
    + ethische Fragen der Anwendung von Informationstechnik erkennen und diskutieren können.
    + gesellschaftliche Fragen der Anwendung von Informationstechnik erkennen und diskutieren können.

    * seine Grundrechte wahrnehmen können in einer solchen Umwelt
    + Möglichkeiten der Meinungsäußerung nutzen und ihre Grenzen einhalten können.
    + sich aus frei zugänglichen Quellen frei informieren können.
    + seine informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen können.

    Die Liste ist nicht vollständig, aber wenn man das aus didaktischer Sicht betrachtet, dann kommt man darauf, dass
    * man zum Finden von Informationen nur ein paar Suchbegriffe in ein Textfeld eingeben muss und schon eine Menge Informationen bekommt, das aber nicht das Ende sein darf.
    * die Beurteilung von Informationen erfordert u.a., dass man Texte (und andere Ausdrucksformen, wie z.B. Grafiken) lesen und interpretieren können muss um beispielsweise auf hinter einem Text stehende Absichten des Autors zu schließen.
    * dass man, wenn man Herr über seine Daten sein will, eine Vorstellung haben muss, wie Daten verarbeitet werden oder werden könnten. Wenn ich zum Beispiel auf einem Unterschriftenpad unterschreibe, wie ist dann sichergestellt, dass diese Unterschrift genau das beweist, was sie beweisen soll? Das erfordert Abstraktionsleistungen und diese basieren auf der aktiv verfügbaren Sprache, insbesondere dem aktiven Wortschatz.

    Wenn man das durchdeklinieren würde, dann käme man an allen Ecken und Enden auf sprachliche Fertigkeiten, die Grundlage eines angemessenen Umgangs mit Informationstechnik sind, so dass die nicht mit dem Austeilen von iPads, sondern mit dem Schreiben von Aufsätzen in Deutsch, von Konstruktionstexten in Mathematik usw. beginnt.

    Und dann ist da noch der Vorbildcharakter der Schule. Sie hat sich grundsätzlich an Recht und Gesetz zu halten. Wenn jemand Geräte und/oder Software an Schüler austeilt, dann muss er garantieren (undnicht nur hoffen) können, dass diese die Grundrechte dieser Schüler nicht beeinträchtigt. Schon die allenthalben üblichen Windows 10 Installationen an Schulen sind das Gegenteil von vorbildlich. (Nach Auskunft aus dem Büro des LfDI-BW vom April 2020, ist es bei Enterprise-Versionen möglich die Telemetriedaten zu minimieren, aber nicht sie ganz zu vermeiden, oder zu verhindern, dass MS beim nächsten Update den Umfang nach eigenen Vorstellungen verbiegt.) Offive 365 ist natürlich noch härter. Wenn Schüler aufgrund von Anordnungen der Schule (angeordnetes Verwenden bestimmter Hard- oder Software) von Dritten getrackt oder biometrisch vermessen werden, ist das meiner Ansicht nach nicht nur ein Gesetzesverstoß, sondern ein absolutes Versagen der Schule. Wie man das bei IOS oder vorinstallierten Android- und Windows-Betriebssystemen auf Tablets und Smartphones verhindern will, ist mit rätselhaft.

    Daraus zu folgern, dass die Lehrer halt nicht gut genug ausgebildet sind ist Unsinn. In der Lehrerausbildung ließe sich vieles verbessern, aber aus jedem Lehrer einen Informatiker zu machen ist nicht zielführend. Stattdessen sollte jede Schule einen Informatiker haben, der die Systeme betreut, auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften achtet (z.B. die Erstellung der notwendigen Dazenschutzfolgenabschätzungen nach Artikeö 35 DSGVO) und allen Lehrern Support gibt und technische Weiterbildungen für Lehrer nach Bedarf anbietet. Dann hätten Lehrer Zeit sich um die didaktische Seite zu kümmern und Technik für Schüler durchschaubar zu machen.

    Dass technische Entscheidungen tiefgreifende didktische Implikationen nach sich ziehen, spielt offensichtlich keine Rolle, wie ich üerhaupt den Eindruck habe, dass bei Entscheidungen über die Schule (z.B. Schulcloud, Digitalpakt) die Didaktik eher als lästige Nebensache angesehen wird, mit der sich dann die Lehrer herumschlagen sollen. Sonst könnte am Ende herauskommen, dass ein CrowPi 2 nicht nur rechtskonformer, preisgünstiger und didaktisch sinnvoller sein könnte, als ein iPad – und das ist doch soo chick!

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