Daten-Vereinbarung „EU-US-Privacy-Shield“ vom EuGH gekippt

Der Europäische Gerichtshof hat heute das Datenschutzabkommen „Privacy-Shield“ für ungültig erklärt, so wie schon 2015 das vorherige „Safe-Harbor“-Abkommen. In der konkreten Verhandlung ging es um das Vorgehen von Facebook, Daten von der EU in die USA zu übertragen. Hierfür wird allerdings eine rechtliche Grundlage benötigt, die besagt, dass der Datenschutz in den USA wie auch in der EU vergleichbar ist. Das Gericht urteilt jetzt: Das ist nicht der Fall. Trotz aller Vereinbarungen aus dem Privacy-Shield können z. B. US-Geheimdienste ohne richterlichen Beschluss auf die Daten europäischer Nutzer zugreifen.

Für Schulen, gerade auch für diejenigen die trotz jahrelanger Warnungen auf Lösungen wie MS365 gesetzt haben, und die Arbeit der zuständigen Ministerien in Bezug auf Ihren „Digitalen Fahrplan“, sollte dieses Urteil ein eindeutiges Signal sein: Wir benötigen im Bereich der digitalen Bildung, im dem gerade die besonders sensitiven Daten der Schutzbefohlenen im Auftrag von Schulen gespeichert werden, eine digitale Souveränität die nicht durch internationale Abkommen beeinflusst wird. Wir müssen die Hoheit über die Daten unserer Kinder und Jugendlichen, der Eltern sowie der Lehrkräfte behalten! Wir benötigen Werkzeuge die diesen Schutz auf Basis einer Gewissensentscheidung, und nicht nur rein formal berücksichtigen.

Weitere Infos zu den Details gibt es u. a. auf folgenden Seiten:

(Beitragsbild: Lianhao Qu on Unsplash)

Daten-Vereinbarung „Privacy-Shield“ vom EuGH gekippt

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